Michael Guggenberger allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 02.2024)

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Michael Guggenberger im folgenden Guggenberger genannt und seinen Kunden im folgenden Teilnehmer genannt.

A.) Angebot:

  1. Die Törns werden wie auf der Website www.captaingugg.com beschrieben durchgeführt.
  2. Alle Törns werden auf Seefesten Yachten mit der für das Seegebiet vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung durchgeführt.
  3. Guggenberger behält sich vor notwendige Änderungen des jeweiligen Törns vorzunehmen. Gründe dafür können die Wettersituation, ein schadhaftes Schiff, oder andere wichtige Gründe sein.
    In diesem Fall hält sich Guggenberger frei von Ersatzansprüchen.
  4. Sollte die im Angebot beschriebene Yacht nicht verfügbar sein kann der Törn auf einer anderen vergleichbaren Yacht durchgeführt werden. In diesem Fall hält sich Guggenberger frei von Ersatzansprüchen.
  5. Sollte der gebuchte Skipper wegen Krankheit, Verhinderung, oder anderen unvorhersehbaren Gründen nicht verfügbar sein behält sich Guggenberger vor einen anderen Skipper zu bestellen. In diesem Fall hält sich Guggenberger frei von Ersatzansprüchen.
  6. Es kommt Österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Wien


B.) Buchung:

  1. Der/Die Teilnehmer/in sendet eine Buchungsanfrage per E-Mail, stellt dabei alle Daten zur Verfügung und akzeptiert mit der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Buchungsanfrage wird schriftlich per Email, durch zusenden einer Bestätigung, der AGB´s, eines Datenblattes und einer Rechnung, bestätigt. Dies stellt einen bindenden Vertrag zwischen Michael Guggenberger und dem/der Teilnehmer/in her.

 

C.) Teilnahmebedingung:

  1. Der/Die Teilnehmer/in erklärt dass er/sie den Ausführungen und Anweisungen des Skippers Folge leisten und die übertragenen Aufgaben an Bord bestmöglich ausführen werden.
  2. Der Skipper behält sich das Recht vor, Teilnehmern/innen die seinen Anweisungen nicht Folge leisten am nächsten Hafen aus der Crewliste zu streichen und den/die Teilnehmer/in von dem Törn auszuschließen. In diesem Fall fallen die jeweiligen Storno Gebühren an.
  3. Für Schäden die vorsätzlich oder durch grobe Missachtung der Anweisungen des Skippers verursacht werden haftet der/die Teilnehmer/in selbst.
  4. Der Skipper wird nach guter Seemannschaft handeln um Risiken für das Schiff und dessen Besatzung zu minimieren. Unfälle können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  5. Guggenberger übernimmt keine Haftung für Ansprüche die nicht durch die Versicherung des Schiffes oder des Skippers gedeckt sind. Die Teilnahme an einem Törn erfolgt auf eigene Risiko.
  6. Der/die Teilnehmer/in muß über eine gültige Unfall und Krankenversicherung verfügen.
  7. Keine Toleranz gegenüber Sexismus, Rassismus und anderer diskriminierenden Einstellungen. Bei zuwiderhandeln und nach einmaliger Mahnung durch den Skipper kann der/die Teilnehmer/in durch den Skipper im nächsten Hafen von der Crewliste gestrichen und vom Törn ausgeschlossen werden. In diesem Fall fallen die jeweiligen Storno Gebühren an.


D.) Gesundheit, Fitness

  1. Der/die Teilnehmer/in erklärt, dass er/sie in gutem allgemeinen Gesundheitszustand an der Segel-Woche teilnimmt und etwaige gesundheitliche Einschränkungen bei der Buchung bekannt gibt. Im Zweifelsfall kann vor Ort vom Skipper eine Überprüfung durch einen Arzt angeordnet werden. Bei vorheriger falscher Information an Guggenberger durch den/die Teilnehmer/in kann der Skipper den/die jeweilige Teilnehmer/in vom Törn ausschließen. In diesem Fall fallen die jeweiligen Storno Gebühren an.
  2. Sollte ein/e Teilnehmer/in regelmäßig Medikamente einnehmen müßen, muß dieser darauf achten eine für die Dauer der Buchung ausreichende Menge dieser Medikamenten mitzuführen. Er muß bei Buchung Guggenberger durch ausfüllen des Medizinischen Datenblattes und bei Antritt der Segelwoche den Skipper (gerne vertraulich) über Art und Häufigkeit der Anwendung informieren.
  3. Im Falle ansteckender Krankheiten wie, aber nicht ausschließlich, bei COVID-19 werden die Teilnehmer/innen vor Antritt der Reise auftretende Symptome an Guggenberger melden und im Zweifelsfall eine Untersuchung/Testung durchführen lassen. Im Falle einer Infektion kann der/die Teilnehmer/in nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Es werden die jeweiligen Storno Gebühren fällig.
  4. Es wird dringen eine entsprechende Reise und Storno Versicherung empfohlen.


E.) Zahlungsmodalitäten

  1. Nach verbindlicher Bestellung und Annahme der Buchung durch Guggenberger wird eine Anzahlung von 50% des vollen Preises innerhalb von 14 Tagen (Überweisungsdatum) fällig.
  2. Die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen (Überweisungsdatum) vor Beginn der gebuchten Woche fällig. Sollte eine der Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen kann die Buchung von Guggenberger ohne
  3. ahnung  storniert werden. Die entsprechenden Storno-Gebühren werden fällig.
    Zahlungen werden wir auf der Rechnung angeführt per Überweisung an folgendes Konto geleistet:Michael Guggenberger,
    Raiffeisen Bank
    IBAN: AT58 3225 0000 0078 0288
    RLNWATWWGTD


F.) Stornobedingungen

  • Die gebuchte Woche kann bis 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung durch Guggenberger von dem/derTeilnehmer/in kostenfrei storniert werden. Bereits bezahlte Beträge werden zurücküberwiesen
  • Bis 6 Wochen vor Start des Törns beträgt die Storno Gebühr die Höhe der geleisteten Anzahlung bei der von Guggenberger verbindlich bestätigten Bestellung.
  • Ab 6 Wochen vor Start des Törns beträgt die Storno Gebühr 100% der von Guggenberger verbindlich bestätigten Bestellung.
  • Guggenberger empfiehlt daher dringen den Abschluss einer geeigneten Reise und Storno Versicherung.
  • Buchungen eines Törns oder einer anderen Leistung können nur nach Rücksprache mit Guggenberger auf andere Personen übertragen werden. In diesem Falle beträgt die Storno Gebühr 25% der von Guggenberger verbindlich bestätigten Bestellung.
  • Der Törn kann unter bestimmten Umständen von Guggenberger storniert werden. Zu solchen Ereignissen zählen unter anderem höhere Gewalt, Pandemien, Epidemien, Reisebeschränkungen, Erkrankungen des Skippers oder Trainers, Schäden an der Segelyacht u.a.. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.
    Die Rückzahlung umfasst nicht die den Teilnehmern/innen bereits entstandenen individuellen Kosten (An- und Abreisekosten, persönliche Segelausrüstung, ec.) Die Obergrenze des Rückgabebetrages entspricht den Teilnahmegebühren für den Törn.


G.) Bordkassa

  1. Die Teilnehmer/innen zahlen zu gleichen Teilen in die Bordkassa ein.
  2. Der Skipper ist von Einzahlungen in die Bordkassa befreit.
  3. Sämtliche geteilten Kosten für die Segelwoche werden aus der Bordkassa heraus bezahlt. Dazu zählen Treibstoff, Hafengebühren, Genehmigungen, Nationalparkgebühren, Verpflegung des Skippers, Verpflegung an Bord und an Land, Reinigung des Schiffes, Ersatz von verloren gegangenen Ausrüstungsgegenständen, Kleinreparaturen.


H.) Daten

  1. Alle gesammelten Daten werden vertraulich behandelt und nur für offizielle Meldungen wie z.B. Crewliste, Hafenaufenthalte verwendet.
  2. Das Medizinische Datenblatt muß ausgefüllt mit der Buchung zurückgesendet werden. Dieses Datenblatt wird in einem verschloßenen Kuvert an Bord vom Skipper verwahrt und nur im Falle eines Notfalls den jeweiligen Notfalls-Einsatzkräften übergeben. Es dient ausschließlich zur Beschleunigung der Kommunikation im Notfall.
  3. Sollte nach erneuter Aufforderung das Medizinische Datenblatt nicht ausgefüllt zurückgesandt werden behält sich Guggenberger vor, die Buchung des/der Teilnehmer/in zu Stornieren. Die jeweiligen Storno Gebühren werden fällig.
  4. Diese AGB´s gelten mit der Anzahlung für den jeweiligen Törn als gelesen und akzeptiert. Auf der Rechnung wird darauf ausdrücklich hingewiesen.
  5. Film oder Fotoaufnahmen während des Törns sind nur unter Absprache und mit Einverständnis aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen erlaubt.